Schweriner Bestattungshaus Mehl

Rechtslage

In Deutschland herrscht Bestattungspflicht. Diese besagt, dass nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen ist, dass deren Leichnam einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird.
In Mecklenburg-Vorpommern ist diese im § 9 BestattG M-V geregelt.

>> § 9 BestattG M-V

Die Bestattungspflicht ist in Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Alle Bundesländer haben eigene Bestattungsgesetze erlassen.

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www.landesrecht-mv.de