Bestattungsvorsorge

Die eigene Beerdigung zu Lebzeiten planen

Was ist Bestattungsvorsorge und warum ist sie sinnvoll?

Bestattungsvorsorge bedeutet, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über die eigene Bestattung zu machen und diese schriftlich festzuhalten. Es ist ein Akt der Selbstbestimmung und Liebe zu den eigenen Angehörigen.

Die Vorteile der Bestattungsvorsorge

Für Sie selbst:

  • ✓ Sie bestimmen selbst, wie Ihre Beerdigung ablaufen soll

  • ✓ Sie treffen Entscheidungen in aller Ruhe, nicht in der Trauer

  • ✓ Sie wissen, dass Ihre Wünsche respektiert werden

  • ✓ Sie finanzielle Sicherheit vor steigenden Bestattungskosten

Für Ihre Angehörigen:

  • ✓ Sie werden von schwierigen Entscheidungen entlastet

  • ✓ Sie kennen Ihre Wünsche genau

  • ✓ Sie haben Halt und Orientierung in ihrer Trauer

  • ✓ Sie werden finanzielle Last durch die Bestattungskosten nicht getroffen

  • ✓ Sie können sich Zeit für Trauer nehmen, statt zu organisieren

Drei Formen der Bestattungsvorsorge

Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten, für die eigene Bestattung vorzusorgen – oft in Kombination:

  1. Bestattungsverfügung – Dokumentation Ihrer Wünsche (kostenlos)

  2. Bestattungsvorsorgevertrag – Mit Bestattungsunternehmen (kostenpflichtig)

  3. Finanzielle Absicherung – Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung


Die Bestattungsverfügung – Ihre Wünsche dokumentieren

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Eine Bestattungsverfügung ist ein handschriftliches Dokument, in dem Sie Ihre persönlichen Wünsche zur eigenen Beerdigung schriftlich festhalten. Im Gegensatz zum Testament wird die Bestattungsverfügung sofort nach dem Tod benötigt – nicht erst nach Wochen bei der Testamentseröffnung.

Wichtig: Die Bestattungsverfügung ist NICHT Teil des Testaments, sondern ein separates Dokument! Nur so können Ihre Bestattungswünsche zeitnah umgesetzt werden.

Rechtliche Anforderungen der Bestattungsverfügung

Eine gültige Bestattungsverfügung muss erfüllen:

  •  Handschriftlich verfasst – vollständig von Hand geschrieben

  •  Mit Datum versehen – Tag, Monat, Jahr

  •  Persönlich unterschrieben – mit Ihrer vollständigen Unterschrift

  •  Klar verständlich – Ihre Wünsche müssen eindeutig sein

  •  An sicherer Stelle hinterlegt – nicht im Testament verstaut

Was gehört in eine Bestattungsverfügung?

Eine vollständige Bestattungsverfügung sollte folgende Punkte regeln:

1. Persönliche Grundinformation

  • Vollständiger Name

  • Geburtsdatum und -ort

  • Aktuelle Adresse

  • Familienstand

2. Bestattungsart

  • Erdbestattung – Beerdigung in einem Sarg

  • Feuerbestattung – Einäscherung mit Urnenbeisetzung

  • Seebestattung – Verstreuung der Asche im Meer

  • Waldbestattung – Beisetzung an den Wurzeln eines Baumes

  • Naturbestattung – Bestattung auf Wiesen oder in der Natur

3. Grabart und Grabgestaltung

  • Erdgrab – Einzelgrab oder Familiengrab

  • Urnengrab – für Feuerbestattung

  • Reihengrab – kostengünstige Variante

  • Anonymes Grab – ohne Grabstein

  • Grabstein/Denkmal – Ihre Wünsche zur Gestaltung

4. Friedhof und Ort

  • Welcher Friedhof? (z. B. „Friedhof Schwerin-Süd“)

  • Alternativ: Waldbestattung wo? (z. B. „Friedwald Schwerin“)

  • Seebestattung welche Region? (z. B. „Ostsee“)

5. Trauerfeier und Gestaltung

  • Mit oder ohne Trauerfeier?

  • Religiös oder weltlich?

  • Wo soll die Trauerfeier stattfinden? (Kirche, Kapelle, Friedhof, Krematorium)

  • Geistlicher oder Trauerredner? (Namen oder Konfession angeben)

  • Musik und Gesang – Ihre Lieblingsstücke

  • Persönliche Worte – Wer soll etwas sagen?

  • Blumenschmuck – Welche Blumen? Statt Blumen Spenden?

6. Bestattungsinstitut

  • Welches Bestattungsunternehmen? (z. B. „Bestattungshaus Mehl, Schwerin“)

  • Haben Sie bereits einen Vorsorgevertrag abgeschlossen?

7. Finanzielle Absicherung

  • Wie ist die Bestattung finanziert?

    • Vorsorgevertrag?

    • Sterbegeldversicherung?

    • Sparkonto?

    • Aus dem Nachlass?

  • Falls vorhanden: Versicherungsnummer und Versicherungsgesellschaft

  • Treuhandkonto – Kontoangaben

8. Weitere Wünsche

  • Besondere Rituale oder Zeremonien

  • Lieblingsblumen oder Pflanzen

  • Spendendestination (statt Blumen)

  • Danksagungen – Sollen diese veröffentlicht werden?

  • Grabpflege – Wer soll sich darum kümmern?

9. Ansprechpersonen

  • Vertrauensperson – Wer soll die Bestattung organisieren?

  • Kontaktdaten – Telefon und Adresse dieser Person

  • Wichtige Dokumente – Wo sind Testament, Versicherungen, Konten gelagert?

Lagerung der Bestattungsverfügung – Wichtig!

Die Bestattungsverfügung muss leicht auffindbar sein, denn sie wird zeitnah nach dem Tod benötigt:

  •  Nicht im Safe deponieren – wird erst nach Tagen/Wochen geöffnet

  •  Bei Angehörigen hinterlegen – Vertrauensperson erhält Kopie

  •  Im Wohnzimmer oder Nachttisch – leicht zu finden

  •  Kopien bei Bestatter und Angehörigen – mehrfache Sicherheit

  •  Im Testament erwähnen – „Siehe Bestattungsverfügung vom…“


Der Bestattungsvorsorgevertrag – Professionelle Planung

Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und einem Bestattungsunternehmen. Das Bestattungshaus verpflichtet sich, Ihre Wünsche nach dem Tod genau umzusetzen.

Der Unterschied zur Bestattungsverfügung:

  • Bestattungsverfügung = Wünsche dokumentieren (kostenlos)

  • Vorsorgevertrag = Professionelle Planung mit Bestatter + finanzielle Absicherung (kostenpflichtig)

Vorteile eines Vorsorgevertrags

  •  Professionelle Beratung – Der Bestatter berät Sie zu allen Optionen

  •  Realistische Planung – Kosten werden genau kalkuliert

  •  Rechtliche Sicherheit – Alles vertraglich festgehalten

  •  Verbindlichkeit – Das Bestattungshaus ist verpflichtet, den Vertrag einzuhalten

  •  Finanzielle Absicherung – Kosten können via Treuhandkonto oder Versicherung gesichert werden

  •  Preisgarantie – Oft 10+ Jahre Preisgarantie gegen Kostensteigerungen

Was regelt der Vorsorgevertrag?

Ein guter Vorsorgevertrag enthält:

  1. Persönliche Daten des Vorsorgers

  2. Bestattungswünsche – Alle Details wie in der Bestattungsverfügung

  3. Leistungsbeschreibung – Exakte Auflistung aller geplanten Services

  4. Kostenaufstellung – Detaillierte Preiskalkulation

  5. Finanzierungsoption – Wie werden die Kosten abgesichert?

  6. Preisgarantie – Wie lange gelten die festgesetzten Preise?

  7. Änderungsklauseln – Können Sie den Vertrag später anpassen?

  8. Kündigungsmöglichkeiten – Unter welchen Bedingungen?


Finanzielle Absicherung – Wie bezahle ich die Bestattung?

Kostenübersicht einer Bestattung

Die Kosten einer Bestattung sind sehr unterschiedlich und hängen von Ihren Wünschen ab:

Bestattungsart Ungefähre Kosten
Einfache Feuerbestattung (anonym) 2.000 – 3.500 EUR
Feuerbestattung mit Trauerfeier 4.000 – 6.000 EUR
Erdbestattung (Reihengrab) 5.000 – 7.000 EUR
Erdbestattung mit Trauerfeier 6.500 – 10.000 EUR
Waldbestattung 2.500 – 4.500 EUR
Seebestattung 3.000 – 5.000 EUR
Aufwendige Trauerfeier + Grabmal 10.000 – 20.000 EUR

Finanzierungsoptionen

1. Treuhandkonto (empfohlen)

Das Treuhandkonto ist eine sichere Möglichkeit, Geld für die Bestattung zu sparen:

Wie funktioniert es?

  • Der Bestatter richtet ein Treuhandkonto bei einer Bank ein

  • Sie zahlen die errechneten Bestattungskosten ein (z. B. monatlich)

  • Das Geld steht unter treuhänderischer Verwaltung

  • Im Todesfall wird das Geld direkt an den Bestatter ausgezahlt

  • Eventuelle Überschüsse gehen an Ihre Angehörigen

Vorteile:

  • ✓ Vollständige Kostenkontrolle

  • ✓ Geld ist gesichert (auch bei Bestatter-Insolvenz)

  • ✓ Flexible Zahlungen (monatlich, jährlich, einmalig)

  • ✓ Keine versteckten Gebühren

Beispiel:
Sie planen eine Erdbestattung für 7.000 EUR. Sie zahlen monatlich 100 EUR ein = 70 Monate (ca. 6 Jahre). Nach Ihrer Zahlungsweise angepasst.

2. Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung, die speziell für Bestattungskosten konzipiert ist:

Wie funktioniert sie?

  • Sie zahlen monatliche Beiträge (z. B. 5–20 EUR/Monat)

  • Die Versicherung zahlt die Versicherungssumme (z. B. 5.000–10.000 EUR) im Todesfall

  • Dieser Betrag wird direkt an die Angehörigen oder an den Bestatter ausgezahlt

Vorteile:

  • ✓ Monatlich bezahlbar

  • ✓ Versicherungsbetrag ist fix und garantiert

  • ✓ Oft ohne Gesundheitsfragen (oder mit kurzer Wartezeit)

  • ✓ Prämien sind gering

  • ✓ Überschussbeteiligung möglich (je nach Versicherung)

Nachteile:

  • ✗ Zinsen sind gering

  • ✗ Bei frühem Tod kann die Versicherung weniger zahlen als eingezahlt wurde (je nach Bedingungen)

3. Sparkonto

Eine einfache Alternative ist, regelmäßig Geld für die Bestattung zu sparen:

Wie funktioniert es?

  • Sie eröffnen ein Sparkonto speziell für Bestattungskosten

  • Sie zahlen monatlich einen Betrag ein

  • Im Todesfall wird das Geld von Ihren Angehörigen verwendet

Vorteile:

  • ✓ Einfach und transparent

  • ✓ Jederzeit verfügbar

  • ✓ Keine versteckten Gebühren

  • ✓ Höhere Zinsen als bei Versicherungen

Nachteile:

  • ✗ Nicht rechtlich gebunden (Angehörige könnten Geld anders verwenden)

  • ✗ Im Fall von Pflegebedarf kann Sozialamt auf Konto zugreifen

  • ✗ Kein Schutz vor Schuldenabrechnung

4. Kombination

Viele Menschen kombinieren mehrere Optionen:

  • Treuhandkonto für Grundkosten (z. B. Sarg, Kremierung)

  • Sterbegeldversicherung für Trauerfeier und Extras

  • Sparquote für zusätzliche Wünsche

Häufig gestellte Fragen

Ab wann sollte ich mit Vorsorge beginnen?

Je früher, desto besser. Idealerweise ab 40–50 Jahren. Aber auch mit 60, 70 oder älter ist es noch sinnvoll.

Muss ich alles vorab bezahlen?

Nein. Sie zahlen monatlich, jährlich oder einmalig – je nach Plan. Mit einem Treuhandkonto zahlen Sie nur das ein, was Sie sich leisten können.

Was passiert, wenn ich sterbe, bevor der Vorsorgevertrag vollständig bezahlt ist?

Der Bestatter wird die Differenz mit Ihren Angehörigen oder aus dem Nachlass verrechnen. Deshalb ist eine Sterbegeldversicherung zusätzlich sinnvoll.

Kann ich meinen Vorsorgevertrag später ändern oder kündigen?

Ja, in den meisten Fällen. Lesen Sie die Vertragsbedingungen. Manche Verträge haben Kündigungsfristen.

Werden meine Angehörigen von Bestattungskosten überrascht?

Nein. Mit einer Vorsorge gibt es keine Überraschungen. Die Kosten sind kalkuliert und bezahlt oder versichert.

Was ist mit der Grabpflege?

Die Grabpflege kann ebenfalls in der Vorsorge geregelt werden – entweder durch monatliche Zahlungen an einen Friedhofsgärtner oder durch eine separate Grabpflegevereinbarung.

Kann meine Sterbegeldversicherung mich ablehnen?

Sehr selten, besonders wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau.

Was kostet die Erstellung einer Bestattungsverfügung?

Kostenlos. Sie schreiben sie selbst von Hand. Optional können Sie einen Notar einbeziehen (ca. 50–200 EUR).

Checkliste – Vorbereitung zur Vorsorge

Bevor Sie zu uns kommen, überlegen Sie sich:

  •  Welche Bestattungsart wünschen Sie sich? (Erde/Feuer/See/Wald)

  •  Welcher Friedhof oder Bestattungsort ist für Sie wichtig?

  •  Möchten Sie eine religiöse oder weltliche Trauerfeier?

  •  Wer soll die Trauerfeier gestalten? (Pfarrer/Redner)

  •  Welches Budget kommt für Sie in Frage? (insgesamt)

  •  Möchten Sie monatlich zahlbar oder einmalig?

  •  Haben Sie bereits eine Sterbegeldversicherung?

  •  Wer soll Ihre Ansprechperson sein? (Familie/Vertrauensperson)

Das Bestattungshaus Mehl unterstützt Sie bei der Vorsorge

Das Bestattungshaus Mehl begleitet Sie komplett durch den Vorsorgeprozess:

 Kostenlose Beratung – Wir besprechen Ihre Wünsche und Optionen
 Realistische Kalkulation – Wir berechnen ehrlich und transparent
 Vorsorgevertrag – Wir erstellen einen rechtlich sicheren Vertrag
 Treuhandkonto/Versicherung – Wir helfen bei der Finanzierungswahl
 Bestattungsverfügung – Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation
 Regelmäßige Überprüfung – Wir aktualisieren bei Bedarf
 Familiengespräche – Wir moderieren, wenn Sie mit Angehörigen darüber sprechen möchten

Kontakt und Vorsorgegespräch

Bestattungshaus Mehl
Münzstraße 21, Schwerin
Telefon: 0385 / 591 89 27

Rufen Sie uns an, um ein kostenfreies und unverbindliches Vorsorgegespräch zu vereinbaren.

Wir nehmen uns Zeit für Sie, beantworten alle Ihre Fragen und erarbeiten gemeinsam einen Vorsorgeplan, der zu Ihnen passt. Sie gehen einen wichtigen Schritt für Ihre Selbstbestimmung und für Ihre Angehörigen.

Wir sind für Sie da.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen – zu jeder Zeit, in aller Ruhe und mit vollem Verständnis für Ihre Situation.

24 Stunden erreichbar

Telefon:
0385-591 89 27

 

Schweriner Bestattungshaus Mehl GmbH

Münzstraße 21
19055 Schwerin

E-Mail: in**@************************us.de

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7.1 Google reCAPTCHA Auf dieser Website verwenden wir auch die reCAPTCHA Funktion von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Diese Funktion dient vor allem zur Unterscheidung, ob eine Eingabe durch eine natürliche Person erfolgt oder missbräuchlich durch maschinelle und automatisierte Verarbeitung erfolgt. Der Dienst inkludiert den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google und erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Feststellung der individuellen Willensgetragenheit von Handlungen im Internet und der Vermeidung von Missbrauch und Spam. Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet. Weiterführende Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google können Sie einsehen unter: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ 7.2 Google Maps Auf unserer Website verwenden wir Google Maps (API) von Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”). Google Maps ist ein Webdienst zur Darstellung von interaktiven (Land-)Karten, um geographische Informationen visuell darzustellen. Über die Nutzung dieses Dienstes wird Ihnen unser Standort angezeigt und eine etwaige Anfahrt erleichtert. Bereits beim Aufrufen derjenigen Unterseiten, in die die Karte von Google Maps eingebunden ist, werden Informationen über Ihre Nutzung unserer Website (wie z.B. Ihre IP-Adresse) an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. 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Die Nutzungsbedingungen von Google können Sie unter https://www.google.de/intl/de/policies/terms/regional.html einsehen, die zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google Maps finden Sie unter https://www.google.com/intl/de_US/help/terms_maps.html Ausführliche Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Maps finden Sie auf der Internetseite von Google („Google Privacy Policy“): https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ 7.3 Google Web Fonts Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts die von der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“) bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt. Google LLC mit Sitz in den USA ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/ 7.4  Statistische Datenerhebung mit WP-SlimStat Zur Verbesserung der Qualität dieser Seiten und zur Kontrolle der Reichweite werden Daten zur Erstellung von Statistiken erhoben und verarbeitet. Nicht gespeichert wird Ihre IP-Adresse. Diese wird im Moment der Erhebung anonymisiert. Eine Zuordnung der statistischen Daten zu einer Person ist damit unmöglich. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte übermittelt sondern ausschließlich auf dem Web-Server gespeichert und verarbeitet. Die erhobenen Daten werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt. Zur Erstellung der Statistiken werden folgende Daten erhoben und verarbeitet:
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8) Rechte des Betroffenen

8.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:
  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie – unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs – das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.
8.2 WIDERSPRUCHSRECHT WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN. MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT. WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN. MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

9) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
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