Rechtslage
Bestattungsgesetze & Ihre RechteBestattungspflicht und Bestattungsrecht in Deutschland
In Deutschland herrschtBestattungspflicht. Diese besagt, dass nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen ist, dass deren Leichnam einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, die bundesweit für alle Menschen gilt.
Das Besondere:Bestattungsrecht ist Länderrecht.Das bedeutet, dass die Gestaltung der rechtlichen Grundlagen für das Bestattungswesen den jeweiligen Bundesländern obliegt. Deshalb hat jedes Bundesland sein eigenesBestattungsgesetz– und die Regelungen unterscheiden sich teilweise erheblich zwischen den Bundesländern.
Bestattungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Bestattungspflicht im§ 9 BestattG M-V(Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern) geregelt.
Link zum Gesetz:
§ 9 BestattG M-V – Bestattungspflicht
Gesamtes Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern:
BestattG M-V Landesrecht M-V
Wer ist Bestattungspflicht?
Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen
Die Bestattungspflicht verpflichtet die nächsten Angehörigen, in dieser Reihenfolge:
| Rang | Bestattungspflichtige Person |
|---|---|
| 1. | Ehepartner / Lebenspartner (eingetragen) |
| 2. | Kinder (ab 18 Jahren) |
| 3. | Eltern |
| 4. | Geschwister |
| 5. | Nicht eingetragene Lebenspartner / Lebensgefährte |
| 6. | Sonstige Sorgeberechtigte |
| 7. | Großeltern |
| 8. | Enkelkinder |
| 9. | Sonstige Verwandte (bis zum 3. Verwandtschaftsgrad) |
Wichtig:Wenn mehrere Personen auf der gleichen Stufe in Frage kommen (z. B. mehrere Kinder), ist in der Regel dieälteste Personzuständig. Allerdings können sich Angehörige auch einigen, wer die Bestattung veranlasst.
Was passiert, wenn es keine bestattungspflichtigen Angehörigen gibt?
Sollte es keine bekannten oder erreichbaren Angehörigen geben, organisiert die Gemeinde oder das Sozialamt die Bestattung. Dies nennt manArmengraboderFeuerbestattung in unbekannter Ruhestätte.
Bestattungspflicht vs. Kostentragungspflicht – Wichtiger Unterschied!
Bestattungspflicht
Die Bestattungspflicht bedeutet:Sie müssen veranlassen, dass der Verstorbene ordnungsgemäß bestattet wird.Sie müssen zum Bestattungsunternehmen gehen, die Trauerfeier organisieren, den Termin mit dem Friedhof abstimmen – kurz: Sie müssen die Bestattung in die Wege leiten.
Kostentragungspflicht
Die Kostentragungspflicht ist im§ 1968 BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt und besagt:Der Erbe trägt die Kosten der Bestattung.
Das bedeutet:Bestattungspflichtig und Kostentragungspflichtig sind nicht automatisch die gleiche Person!
Beispiel:
-
Sie sind das älteste Kind und sind deshalb bestattungspflichtig.
-
Aber: Sie sind nicht der Erbe (z. B. weil der Verstorbene testamentarisch jemand anderen zum Erben bestimmt hat oder weil das Erbe ausgeschlagen wurde).
-
In diesem Fall müssen Sie die Bestattung organisieren, die Kostentragungspflicht trägt aber der Erbe.
Ausnahme:In manchen Fällen können auch die Gemeinde, Sozialhilfe oder andere Institutionen zur Kostentragung herangezogen werden.
Friedhofspflicht und Bestattungsarten
Die Friedhofspflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern besteht eine sogenannteFriedhofspflicht: Grundsätzlich dürfen tote Menschen und ihre Überreste nur aufFriedhöfenbeigesetzt werden.
Ausnahmen:
-
Seebestattung:Totenasche darf in speziellen Gebieten der Nord- und Ostsee in wasserlöslichen Urnen beigesetzt werden
-
Keine privaten Gärten, keine Verstreuung auf privaten Grundstücken
-
Keine Aufbewahrung der Urne zu Hause (anders als z. B. in Rheinland-Pfalz seit 2025)
Bestattungsarten in Mecklenburg-Vorpommern
§ 10 BestattG M-Vregelt zwei Hauptbestattungsarten:
1. Erdbestattung
-
Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof beerdigt
-
Mindestfrist:Zwischen Todesfeststellung und Erdbestattung müssen mindestens24 Stundenvergehen
-
Zeitfenster:Die Erdbestattung sollte innerhalb von10 Tagennach Todesfeststellung erfolgen (oder der Transport zu einem anderen Ort sollte begonnen haben)
-
Diese Fristen gelten nicht, wenn eine Obduktion oder Sektion durchgeführt wird
2. Feuerbestattung (Kremation)
-
Der Verstorbene wird eingeäschert, die Asche wird in einer Urne beigesetzt
-
Die gleichen Mindestfristen und Zeitfenster wie bei der Erdbestattung gelten
-
Feuerbestattung erfordert eine ausdrückliche schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen (oder in Ausnahmefällen der Angehörigen)
-
Die Asche muss ebenfalls auf einem Friedhof beigesetzt werden (Friedhofspflicht)
Sargpflicht
In Deutschland – auch in Mecklenburg-Vorpommern – besteht eineSargpflicht(auch Sargzwang genannt). Das bedeutet:
-
Der Verstorbene darf nur in einem geschlossenen, widerstandsfähigen Sarg transportiert werden
-
Der Sarg muss sich rückstandslos reinigen lassen (wenn er wiederverwendbar ist)
Ausnahme:Bei muslimischen Bestattungen kann auf Antrag eine Bestattung ohne Sarg erfolgen – z. B. im Leinentuch nach muslimischer Tradition. Dies ist in Mecklenburg-Vorpommern möglich.
Leichenschau und Todesbescheinigung
Vor einer Bestattung muss eineLeichenschaudurchgeführt werden:
-
Ein Arzt untersucht den Verstorbenen
-
Der Arzt stellt eineTodesbescheinigung(auch „Totenschein“ genannt) aus
-
Dabei wird die Todesursache dokumentiert
Wichtig:Die Leichenschau ist erforderlich, damit die Bestattung erfolgen kann. Ohne Todesbescheinigung kann keine Bestattung zugelassen werden.
Überführung und Leichenhalle
§ 8 BestattG M-Vregelt die Überführung:
-
Leichen müssen innerhalb von36 Stundennach Eintritt des Todes in eineLeichenhalleüberführt werden
-
Der Transport muss in einem geschlossenen und widerstandsfähigen Sarg erfolgen
Dies ist eine hygienische und rechtliche Vorsichtsmaßnahme.
Ruhezeiten auf Friedhöfen
§ 15 BestattG M-Vregelt dieMindestruhezeitenfür Gräber:
-
Mindestens 20 Jahreist die normale Ruhezeit
-
Diese können vom örtlich zuständigen Gesundheitsamtbis zu 30 Jahrenverlängert werden
-
Innerhalb der Ruhezeit sindUmbettungen und Ausgrabungen nicht zulässig– es sei denn, es gibt wichtige Gründe
Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grab aufgelöst und neu belegt werden.
Kosten der Bestattung – Wer trägt diese?
Wie bereits erwähnt:Der Erbe trägt die Kosten der Bestattung(§ 1968 BGB).
Aber:Es gibt Ausnahmen und Möglichkeiten:
Armengrab – wenn die Kosten nicht getragen werden können
-
Wenn der Verstorbene keine Ersparnisse hatte und die Angehörigen zahlungsunfähig sind
-
Gemeinden sind verpflichtet, eine Armengrab-Bestattung (einfache Feuerbestattung) zu finanzieren
Sozialämter und Hilfe
-
In manchen Fällen können Sozialämter die Bestattungskosten übernehmen oder zuschießen
-
Dies ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation
Lebensversicherungen und Bestattungsvorsorge
-
Viele Menschen haben eine Lebensversicherung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag
-
Diese Versicherung bezahlt die Bestattungskosten
Unser Tipp:Besprechen Sie frühzeitig mit Ihren Angehörigen, wie die Bestattung finanziert werden soll. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie diese Entscheidung selbst treffen und Ihre Familie entlasten.
Unterschied der Bestattungsgesetze – Bundesländer-Vergleich
Das Bestattungsrecht variiert erheblich zwischen den Bundesländern. Hier ein kurzer Überblick:
Liberale Bestattungsgesetze
Rheinland-Pfalz (ab 2025 – derzeit das liberalste):
-
Erlaubt Aufbewahrung der Urne zu Hause
-
Erlaubt Verstreuung von Totenasche auf privaten Grundstücken
-
Erlaubt Flussbestattung (neu ab 2025)
-
Erlaubt Verarbeitung von Asche zu Erinnerungsstücken (z. B. Erinnerungsdiamanten)
-
Ermöglicht Totenkörperverwandlung (Reerdigung) – eine neue Bestattungsmethode
Bremen (teilweise liberal):
-
Erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen das Verstreuen von Totenasche auf privaten Grundstücken
Mittlere/Standard-Bestattungsgesetze
Mecklenburg-Vorpommern (und die meisten anderen Bundesländer):
-
Friedhofspflicht (Asche muss auf Friedhof beigesetzt werden)
-
Sargpflicht (mit Ausnahmen für religiöse Bestattungen)
-
Seebestattung erlaubt
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Muslimische Bestattungen
In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Bestattungohne Sarg(z. B. im Leinentuch nach muslimischer Tradition) auf Antrag möglich. Dies ermöglicht islamische Bestattungsriten innerhalb der deutschen Gesetzgebung.
Seebestattung
Seebestattungen sind in der Nord- und Ostsee in speziellenBestattungsgebietenerlaubt. Hier wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne ins Meer versenkt. Dies ist eine würdevolle Alternative für Menschen, die eine tiefe Verbindung zum Meer hatten.
Bestattung auf dem Waldfriedhof
Es gibt spezialisierte Waldfriedhöfe (z. B. Friedwald), auf denen die Urne an den Wurzeln von Bäumen beigesetzt wird. Dies ist ein moderner Trend, der die Sehnsucht nach Naturverbundenheit im Tod ausdrückt.
Ihre Rechte als Angehöriger
Das Recht auf Bestattungswunsch des Verstorbenen
DerWille des Verstorbenenist zentral in allen deutschen Bestattungsgesetzen. Das bedeutet:
-
Wenn der Verstorbene sich erdbestattet wünscht, müssen Sie das respektieren
-
Wenn der Verstorbene eine Feuerbestattung wünscht, müssen Sie das respektieren
-
Der Wille des Verstorbenen ist Vorrang vor den Wünschen der Familie
Das Recht auf würdevolle Bestattung
Jede Bestattung musswürdevoll, angemessen und ortsüblicherfolgen. Das ist im Bestattungsgesetz verankert. Sie dürfen nicht einfach die günstigste Variante wählen und die würde des Verstorbenen dabei missachten.
Das Recht auf Abschiednahme
Sie haben das Recht, von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Dies kann durch:
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Aufbahrung zuhause (bis zu 36 Stunden)
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Aufbahrung in der Leichenhalle des Bestattungsunternehmens
-
Besuch beim Bestatter vor der Beisetzung
Das Recht auf Selbstbestimmung bei der Bestattung
Sie können entscheiden:
-
Welche Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
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Welche Trauerfeier (mit oder ohne Geistlichen, religiös oder weltlich)
-
Welche Grabgestaltung
-
Welcher Grabschmuck
Das Bestattungshaus Mehl und die Rechtslage
Das Bestattungshaus Mehl ist bestens vertraut mit allen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern. Wir helfen Ihnen bei:
✓ Alle rechtlichen Fragen beantworten – Bestattungspflicht, Kostentragung, Fristen
✓ Alle formalen Anforderungen erfüllen – Behördengänge, Leichenschau, Anmeldungen
✓ Ihre Wünsche rechtlich umsetzen – im Rahmen der Gesetze
✓ Alternative Bestattungsformen beraten – was ist in Mecklenburg-Vorpommern möglich?
✓ Bestattungsvorsorge planen – rechtssicher und individuell
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Bestattung selbst zahlen, auch wenn ich nicht der Erbe bin?
Nein. Die Kostentragungspflicht obliegt dem Erben (§ 1968 BGB), nicht automatisch der bestattungspflichtigen Person. Allerdings können Sie sich einigen, wer zahlt.
Kann ich den Willen des Verstorbenen ignorieren und anders bestatten?
Nein. Der Wille des Verstorbenen ist zentral und muss respektiert werden – sofern dieser dokumentiert ist (schriftlicher Wunsch, Bestattungsvorsorge, Testament).
Wie lange kann ich noch mit einer Bestattung warten?
Die Erdbestattung sollte innerhalb von 10 Tagen erfolgen (oder der Transport sollte begonnen haben). Die Feuerbestattung hat die gleichen Fristen. Es gibt aber Ausnahmen, z. B. bei Obduktionen.
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Nein – in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Die Friedhofspflicht schreibt vor, dass die Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Dies ist anders in Rheinland-Pfalz (seit 2025) oder teilweise in Bremen.
Was ist eine Bestattungsvorsorge und warum ist sie wichtig?
Eine Bestattungsvorsorge ist ein Vertrag, in dem Sie zu Lebzeiten festlegen: Welche Bestattungsart wünschen Sie sich? Welche Trauerfeier? Wer soll informiert werden? Dies nimmt Ihrer Familie später viel Arbeit und Entscheidungsdruck ab – und es sichert Ihre Wünsche rechtlich ab.
Kann ich mehrere Wünsche für meine Bestattung schriftlich festhalten?
Ja, sehr gerne. Mit dem Bestattungshaus Mehl können Sie eine Bestattungsvorsorge erstellen. Dies ist rechtlich bindend und wird respektiert.
Kontakt und Rechtliche Beratung
Das Bestattungshaus Mehl berät Sie zu allen praktischen und organisatorischen Fragen der Bestattung in Mecklenburg-Vorpommern. Gerne helfen wir Ihnen weiter bei:
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Fragen zu Bestattungsarten und Bestattungsvorsorge
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Organisatorischen Fragen im Trauerfall
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Vermittlung zu Geistlichen oder Rednern
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Kontakt zu Friedhofsverwaltungen und Krematorien
Wichtiger Hinweis zur juristischen Beratung
⚠️ Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Für verbindliche juristische Beratung zu folgenden Themen empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt für Erbrecht oder einen Notar zu konsultieren:
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Erbfragen: Wer ist Erbe? Wie wird das Erbe verteilt? Kann das Erbe ausgeschlagen werden?
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Testamentsgestaltung: Wie stelle ich sicher, dass meine Wünsche zum Trauerfall erfüllt werden?
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Haftungsfragen: Wer trägt die Kosten der Bestattung? Kann ich auf die Bestattungspflicht verzichten?
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Vermögensabwicklung: Auflösung von Konten, Immobilien, Versicherungen
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Vorsorgedokumente: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
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Besondere Fälle: Elternlose Kinder, komplexe Familienkonstellationen, internationale Fragen
Für solche Themen sind spezialisierte Rechtsexperten erforderlich – wir sind nicht die richtige Ansprechstelle.
Unsere Vermittlung zu Rechtsexperten
Wenn Sie juristische Beratung benötigen, können wir Sie gerne an verlässliche Partner vermitteln:
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Notare – für Testamentsgestaltung, Bestattungsverfügungen, Vorsorgevollmachten
-
Rechtsanwälte für Erbrecht – für komplexe Erbfragen und Haftungsthemen
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Steuerberater – für Fragen zur Erbschaftssteuer und Vermögensabwicklung
Kontakt zum Bestattungshaus Mehl
Bestattungshaus Mehl
Münzstraße 21, Schwerin
Telefon: 0385 / 591 89 27
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